Jagdscheinverlängerung 2025

Liebe Mitglieder,

wie aus verschiedenen Informationen bereits bekannt ist, wird durch gesetzliche Änderun­gen auf Bundesebene die Verlängerung von Jagdscheinen künftig zeitlich einen erhebli­chen Vorlauf benötigen. Ganz unabhängig davon, wie dies politisch und sachlich hinsicht­lich einer angestrebten Verbesserung der Sicherheitslage zu bewerten ist, sind die verab­schiedeten Regelungen von den zuständigen Behörden sowie jedem einzelnen legalen Waffenbesitzer selbstverständlich einzuhalten.

Nach sehr konstruktiver Absprache mit der Unteren Jagdbehörde (UJB) und ergänzend auch mit der Waffenbehörde möchten wir Sie durch dieses Schreiben dar­über in­formieren, wie die Jagdscheinverlängerung 2025 im Kreis Düren ganz konkret umgesetzt wird. Vorweg gesagt: Wir finden, mit aus Jägersicht durchaus einfachen Lösungen.

  • Schritt 1  
    
Jägerinnen und Jägern, deren Jagdschein in 2025 zur Verlängerung ansteht, wird dringend empfohlen, den Antrag dazu möglichst frühzeitig zu stellen, also noch im Dezember oder gleich Anfang Januar. Dazu steht auf der Internet-Seite des Kreises in Kürze ein Online-Formular zur Verfügung. Alternativ kann das Formular (auf den Internet-Seiten von Kreis und KJS verfügbar) auch ausge­druckt, manuell ausgefüllt und der UJB per Mail, Fax oder Post zuge­stellt werden. Es reicht der bloße Antrag. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keinerlei Unterlagen beizu­fügen.
  • Schritt 2
    Die UJB veranlasst – für den Antragsteller nicht im einzelnen verfolgbar – die Sicher­heitsüberprüfungen in neu vorgegebener Abfolge. Hier liegt die zeitliche Ungewiss­heit, da in Stufen unterschiedliche Abfragen erfolgen müssen und dies für alle neu ist. Dies wird absehbar mehrere Wochen dauern, ist größtenteils dabei von UJB und Waffenbehörde nicht beeinflussbar. Telefonische Nachfragen o.ä. hier beschleunigen das Ver­fahren daher auch nicht. Nach Abschluss der Prüfungen informiert die UJB den An­tragsteller darüber, vorzugsweise per Mail, und bittet ihn um eine Terminvereinba­rung.
  • Schritt 3
    Der Antragsteller bucht einen Termin bei der UJB. Dafür wird auf der Inter­net-Seite des Kreises rechtzeitig ein einfach zu bedienendes Terminreservierungssys­tem zur Verfügung stehen. Erst zu diesem Termin sind vom Antragsteller dann der Original-Jagd­schein und der Versicherungsnachweis mitzubringen sowie die Ge­bühr an der Kreis­kasse zu entrichten. Ist alles in Ordnung, wird noch im Termin der Jagd­schein ver­längert. Alternativ können Jagdschein und Versicherungsnachweis auch postalisch eingereicht werden.
  • Schritt 4
    Nach Verlängerung des Jagdscheins durch die UJB ist der Inhaber einer Waffenbesitzkarte verpflichtet, der Waffenbehörde einen Nachweis über das Fortbestehen des Bedürfnisses (= Jäger) zukommen zu lassen. Hierzu ist es ausreichend,  wenn eine eingescannte Kopie des verlängerten Jagdscheins per Mail an die Waffenbehörde (Mailadresse: za12.dueren@polizei.nrw.de) gesandt wird. Alternativ ist auch eine Übersendung auf dem Postweg an die Waffenbehörde der KPB Düren, Aachener Str. 28, 52349 Düren, möglich.

Wir denken, dass diese Verfahrensweise für alle Beteiligten machbar ist und unter den gege­benen Rahmenbedingungen den geringsten Aufwand darstellt. Falls jemand keine Inter­net-Möglichkeit hat oder diese hierfür nicht nutzen möchte, geht das alles auch postalisch und telefonisch, ist dann allerdings umständlicher und dauert länger. Einzelheiten sind in diesem Fall mit der UJB abzusprechen.

Für Anmerkungen, Rückfragen o.ä. stehen wir Ihnen als unseren Mitgliedern selbstverständ­lich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kreisjägerschaft Düren e.V.

                         Vorstand     
gez.                                        gez.
Andreas Dering                    Gerd Schumacher