Weiterbildungen


Anmeldemodalitäten:

Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an kjsdn@kjs-dueren.de.
Bei fast allen Veranstaltungen sind die Teilnehmerplätze begrenzt, Mitglieder der Kreisjägerschaft werden bei der Anmeldung bevorzugt. Die Teilnehmer/innen erhalten rechtzeitig eine Rückmeldung mit allen notwendigen Informationen. Wir bitten, die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt einer Teilnahmebestätigung zu überweisen.


Seminar “Erste Hilfe für den Jagdhund”

mit Tierärztin Mirjam Platzbecker
Freitag, 26.09.2025,
19:30 Uhr bis ca. 22:00 Uhr,
Forststützpunkt Lindenberg (Sophienhöhe)
Anmeldeschluss: Sonntag, 31.08.25

Unsere vierbeinigen Begleiter und Jagdhelfer können im Alltag wie auch bei jagdlichen Einsätzen von teils recht unterschiedlichen gesundheitlichen Risiken betroffen sein. Wo hier die größten Gefahren lauern und wie auch Laien wirksame erste Hilfsmaßnahmen leisten können, erläutert die erfahrene Tierärztin Mirjam Platzbecker. Neben Beispielen, Vorführungen und praktischen Ratschlägen kann dabei auch auf Fragen aus dem Teilnehmerkreis eingegangen werden.

Hunde der Teilnehmer sind bei der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht zugelassen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro für Mitglieder der Kreisjägerschaft Düren oder des Jagdgebrauchshundvereins Rurtal sowie 40 Euro für Nicht-Mitglieder. Bei dem Seminar ist Selbstverpflegung vorgesehen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


Schulung zur kundigen Person

mit Metzgermeister Markus Blatzheim
Sonntag, 08.02.2026,
14:00 – ca. 17:00 Uhr,
Burg Bubenheim, 52388 Nörvenich

Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke bzw. Schwarte oder aus der Decke bzw. Schwarte, ob unmittelbar an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen gemäß der Verordnung (EG) 853/2004 ausreichend geschult sein, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen zu können.
Dafür bietet die KJS Düren jährlich eine bewährte Schulung an.

Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle per Telefon ( 02428 – 803485 ) oder per E-Mail kjsdn@kjs-dueren.de


Fallenlehrgang

Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen Landwirtschaftsministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben. Dies gilt nicht für Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher.
Die KJS Düren bietet derzeit jährlich einen Fallenlehrgang je nach Bedarf und verfügbaren Kapazitäten an.

Die nächste Durchführung ist erst wieder in 2026.

Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle per Telefon ( 02428 – 803485 ) oder per E-Mail kjsdn@kjs-dueren.de