Schulung zur kundigen Person
Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen gemäß der Verordnung (EG) 853/2004 ausreichend geschult sein, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung unterziehen zu können.
Dafür bietet die KJS Düren eine Schulung an:
Sonntag, 09.03.25
14:00 – 17:00 Uhr
Burg Bubenheim
Um Anmeldung bei der Geschäftsstelle wird gebeten per Telefon ( 02428 – 803485 ) oder per E-Mail kjsdn@kjs-dueren.de
Fallenlehrgang
Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen Landwirtschaftsministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben. Dies gilt nicht für Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher.
Die KJS Düren bietet im Februar/März 2025 einen Fallenlehrgang je nach Bedarf und verfügbaren Kapazitäten an.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Geschäftsstelle per Telefon ( 02428 – 803485 ) oder per E-Mail kjsdn@kjs-dueren.de