Jagdhunde

Nach § 30 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden. Daher ist eine waidgerechte Jagdausübung ohne einen brauchbaren Jagdhund aus jagdethischen, -wirtschaftlichen und -gesetzlichen Gründen nicht möglich.
Diesem Auftrag kann nur durch die Erziehung und Ausbildung von Jagdgebrauchshunden, die dem waidgerechten Jagen dienen, Rechnung getragen werden.

Die Aufgabe der KJS Düren, durchgeführt durch den Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen ist es, Hundeführer zu unterstützen und zu beraten bei Kauf eines Welpen, Neuerungen von Prüfungsfächern weiter zu geben,  die Verbindung von den Hundeführern zu den Jagdgebrauchshundevereinen herzustellen und für die Prüfung der Jagdgebrauchshunde als brauchbare Hunde im Sinne des Gesetzes zu sorgen. 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des 

JGV Rurtal e.V.