Für aktuelle Mitteilungen bitte auch immer die Website des Kreises Düren beachten.
Trichinenprobenentnahme im Kreis Düren
Die Jagdausübungsberechtigten im Kreis Düren, welche die entsprechende Schulung zu kundigen Person zur Probenentnahme abgelegt haben, können in Zukunft alle Proben auch in Jülich abgeben. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Veterinärbehörde, in deren Bereich der Jagdausübungsberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung war der Besuch der Schulung zur “kundigen” Person und ein gültiger Jahresjagdschein. Mit den entsprechenden Nachweisen kann der Jäger bei dem zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen.
Soweit die Berechtigung zur Probennahme erteilt wurde, können die Trichinenproben zusammen mit dem Wildursprungsschein (komplett) an folgenden Untersuchungsstellen abgegeben werden:
Labor des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Schlachthof Düren
Paradiesstraße 19
52349 Düren
Annahme:
montags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
mittwochs und freitags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder
Fleischbeschautierarzt Otmar Hensch
Hof Heidchens Kehre
52393 Hürtgenwald-Kleinhau
(Bitte nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Tel. 0170 5419315)
- bis montags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden am gleichen Tag,
- bis donnerstags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden bis freitags jeweils 18 Uhr untersucht!
Die Kosten für die Abgabe der Trichinenprobe belaufen sich auf 4,62 € pro Wildschwein. Frischlinge, also Wildschweine deren Gewicht <20kg beträgt, sind von einer Gebühr ausgeschlossen.
oder
Info-Center in der Geschäftsstelle Jülich
Düsseldorfer Str. 6
52428 Jülich
Hier können die Proben jederzeit zu den Öffnungszeiten (Mo.–Do 8-16 Uhr , Fr. 8-13 Uhr) abgegeben werden. Vorliegende Proben werden immer montags und mittwochs, jeweils um 9 Uhr von einem Kurier abgeholt und direkt zum Labor am Schlachthof Düren zur Untersuchung gebracht.
Um Missverständnissen hinsichtlich des Untersuchungsabschlusses vorzubeugen, müssen Sie bei einer Abgabe in Jülich aber unbedingt die schriftliche Mitteilung des negativen Ergebnisses abwarten, bevor der Tierkörper freigegeben werden kann.
Wenn Sie eine Fax-Nr. angeben können, erfolgt die Freigabe noch am selben Tag; ansonsten müssen Sie den postalischen Befund abwarten. Die Vorgehensweise ist somit vergleichbar mit der Probenabgabe beim Fleischbeschautierarzt, Herrn Otmar Hensch, Hof Heidchens Kehre, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau.
Bei einer direkten Abgabe am Schlachthof bleibt es hingegen bei der Regelung, dass Sie über den Tierkörper verfügen können, wenn Sie bis 18 Uhr desselben Tages keine anderslautende Nachricht erhalten.
Weiterhin ist bei der Abgabe der Trichinenproben folgendes zu beachten:
1. Sie müssen über eine amtliche Berechtigung für die Trichinen-Proben-Entnahme verfügen.
2. Die Proben müssen sauber und auslaufsicher verpackt und zusammen mit dem vollständig und lesbar ausgefüllten Wildursprungsschein abgegeben werden.
3. Es muss unbedingt eine Telefon-Nr. angegeben werden, unter der Sie bei Rückfragen erreichbar sind und am besten auch eine Fax-Nr. zur schnelleren Übermittlung des Ergebnisses.
Bei speziellen Rückfragen können Sie sich jederzeit unter der Nummer 02421-42303 an die bekannten Mitarbeiter im Labor am Schlachthof wenden, da im Kreishaus Jülich kein sachkundiges Personal zur Verfügung steht, sondern lediglich die Entgegennahme der Proben erfolgen kann.